Instrumentenzuschuss

Voraussetzung
für eine Bezuschussung ist die aktive Teilnahme am Verbandsleben des Musikbundes von Ober- und Niederbayern e.V.:
- Teilnahme an der Bezirksversammlung und
- Fristgerechte Erledigung der Bestandsmeldungen und
- musikalische Aktivität innerhalb des Zuschussjahres oder des Vorjahres
erforderlich

Generell gilt:
Es kann jedes Instrument aus der beigefügten Liste ab einem Kaufpreis von mind. 500 Euro bezuschusst werden. Ausgenommen vom Mindest-Kaufpreis sind Spielmannszug- und Orff-Instrumente sowie Instrumente aus Bläserklassen-Sätzen
- diese müssen zusammengerechnet mind. 500 Euro im Zuschussjahr betragen.
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem im Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Ausschüttungsbetrag, der Anzahl und Höhe der eingegangenen Anträge, dem Höchstzuschussbetrag, dem Prozentsatz des Instrumentes und dem daraus im MON beschlossenen Verteilungsschlüssel.

Näheres siehe unter "Zuschussantrag" auf der Webseite des MON.

 

  

 

 

Nächste Termine

Offizieller Hauptsponsor - 60 Jahre Bezirk Oberland Volksbanken-Raiffeisenbanken der Landkreise Weilheim-Schongau und Starnberg

Veranstaltungssponsor

11. Bay. Landesmusikfest vom 17. - 20. Mai 2012

51. Bezirksmusikfest 2012

Vereinsverwaltung

MON bei Facebook

Werbung

dvo-Verlag

50. Bezirksmusikfest 2011